• EN - www.wandelreisen.com 
  • DE - www.wandelreisen.de

WandelReisen oHG - AGB

I. Allgemeine Vorbemerkungen

1.1. Die „WandelReisen oHG“ (im Folgenden Veranstalter genannt) bietet dem Auftraggeber seine Dienstleistungen an. Diese umfassen je nach vertraglicher Vereinbarung die Organisation von Stadtrundfahrten, die Gestaltung von Festen oder anderen Veranstaltungen. Ferner sind auf Wunsch des Auftragsgebers auch Besuche von Museen oder Restaurants inbegriffen. Dritte, die auf Wunsch des Auftraggebers an der Veranstaltung teilnehmen, werden im Folgenden Teilnehmer genannt.

1.2. Die Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt. Andere Sprachen können nach Vereinbarung angeboten werden.

1.3. Das zu zahlende Entgelt für die vom Veranstalter durchzuführende Dienstleistung wird vor Vertragsabschluss vereinbart (vorläufige Kosten). Allerdings sind bei der Endabrechnung Abweichungen unter folgenden Voraussetzungen denkbar:

In den genannten Fällen hat der Auftraggeber die erhöhten Kosten zu tragen. Der Veranstalter verpflichtet sich, soweit wie möglich eine kostengünstige Programmgestaltung vorzunehmen (z.B. Nutzung von Gruppentarifen).

II. Vertragsänderungen

2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Veranstalter spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn die genaue Zahl der Teilnehmer sowie – falls erforderlich – deren Namen, Alter und Nationalität zu nennen. Eine spätere Erhöhung der Teilnehmerzahl kann nur mit Einverständnis des Veranstalters erfolgen. Eine spätere Verringerung der Teilnehmerzahl kann bei der Endabrechnung nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

2.2. Der Veranstalter ist berechtigt, in begründeten Fällen vom geplanten Programm abzuweichen (z.B. unvorhergesehene Wetteränderungen, Verkehrsunfall, Erkrankung eines Teilnehmers, außerplanmäßige Schließung eines Museums). Er hat den Auftraggeber unverzüglich über die Programmänderung zu informieren und soll die Programmänderung nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber abstimmen. Die Programmänderung hat, soweit eine Abstimmung nicht möglich ist, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des Auftragsgebers sowie der Gesamtkonzeption der Veranstaltung zu erfolgen.

III. Bezahlung

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss die Hälfte der vereinbarten vorläufigen Kosten zu zahlen. Dieser Betrag wird auf den Endabrechnungsbetrag angerechnet. Der Endabrechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Endabrechnung zu zahlen.

3.2. Die Aufrechnung mit einer Forderung des Auftraggebers wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

IV. Haftung

4.1. Der Auftraggeber haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die von Teilnehmern am Eigentum, dem Körper oder der Gesundheit des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

4.2. Der Auftraggeber hat den Veranstalter von allen Forderungen freizustellen, die Dritte gegen den Veranstalter aufgrund von einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens von Teilnehmern erwerben.

4.3. Der Veranstalter haftet nicht

a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

4.4. Soweit der Veranstalter dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

4.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

4.6. Die Einschränkungen der Nummern 3 bis 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für übernommene Garantien oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

V. Schlussbestimmungen

5.1. Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.2. Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelung gekannt hätten.